Muster Anwendungshinweise

Entwurf: Datei (PDF)

Aktualisierter Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV


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Am 1.1.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft getreten. Die Neuregelungen sollen durch weitergehende Hinweise, die zum Verständnis der Regelungen beitragen, flankiert und den Ländern als Muster-Anwendungshinweise an die Hand gegeben werden.

Einen überarbeiteten Entwurf dieser Muster-Anwendungshinweise (ImmoWertA) hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zur Stellungnahme übersandt.

Der Deutsche Städtetag teilt dazu Folgendes mit:
„Am 1. Januar 2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft treten.

In der Anlage übersenden wir Ihnen nun den aktualisierten Entwurf der Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA).

Im vorliegenden Entwurf sind die Hinweise aus den Stellungnahmen der beiden vorangegangenen Beteiligungsphasen des Verordnungsgebungsverfahrens weitgehend berücksichtigt worden. Insbesondere wurde auch dem Wunsch entsprochen, zu den einzelnen Rechten und Belastungen zusätzliche Anwendungshinweise und Beispielrechnungen aufzunehmen. Insbesondere bei den Beispielrechnungen handelt es sich jedoch zunächst, mit Ausnahme der Beispielrechnungen zu den Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken, weitestgehend um eine bloße Übernahme aus den Wertermittlungsrichtlinien 2006; eine Aktualisierung soll Gegenstand der weiteren Abstimmungen zu den Anwendungshinweisen sein. (…)“

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