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Rechtliche Hinweise
Viele Ortsgerichte setzen einen Computer für die Erledigung ihrer Aufgaben ein. Für diese wurde nun ein PC-Programm entwickelt, mit dem sich die anfallende Arbeit schneller und einfacher erledigen lässt.
Das PC-Programm ist als umfassendes Arbeitsprogramm für alle anfallenden Arbeiten eines Ortsgerichts ausgelegt: sowohl die anfallenden hoheitlichen Aufgaben also auch die sonstigen Arbeiten, wie Führen von Schriftverkehr, sind hiermit möglich.
Weiterhin ist ein Wertermittlungsprogramm integriert, mit welchem die anfallenden Arbeiten zur Erstellung von Schätzungen der Ortsgerichte erledigt werden können. Dabei wird diese Aufgabe zukünftig mit diesem Praxisprogramm sehr viel umfassender, dennoch einfacher und rechtssicher abgewickelt werden.
Der WACKER VERLAG konnte für die Programmierung ein renommiertes Software-Unternehmen gewinnen. Es handelt sich um die Firma Light-Soft aus Osnabrück.
Light-Soft ist bereits seit über 15 Jahren auf dem Gebiet der Erstellung von Individual-Software tätig. Weiterhin hat sie sich auf die Thematik "Wertermittlung von Immobilien" spezialisiert. Ausführliche Infromationen über deren Tätigkeitsbereiche finden Sie auf deren Homepage www.light-soft.de
Mit der Thematik "Wertermittlung von Immobilien" spezialisiert sich das Unternehmen gemeinsam mit dem WACKER VERLAG auch auf die Erfordernisse der Ortsgerichte in Hessen. Die Aktualisierung der Software ist parallel zur jeweiligen Gesetz- und Verordnungsänderung gegeben.
Weiterhin arbeitet ein erfahrenes Ortsgerichtsmitglied mit: Herr Hartmut Lehmann ist seit Jahren als Ortsgerichtsschöffe und Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher tätig und bringt seine gewonnenen Erfahrungen mit ein.
Seitens des Verlages ist Herr Reinhard Wacker beteiligt, der mit dem Fachwissen als Diplom-Verwaltungswirt (FH) und seiner langjährigen Tätigkeit als Ortsgerichtsvorsteher die Umsetzung dieses Projekts betreut.
Die Ortsgerichte Erlensee und Bruchköbel I arbeiten seit über einem Jahr mit einer Vorversion des Programms.
Die Software wird für das Jahr 2009 zunächst in einer kostenlosen Demoversion angeboten; es handelt sich um eine voll-lauffähige Version mit eingeschränktem Benutzerumfang. Dabei ist die Wertermittlung nach der NHK 2000 und die Erstellung einer Vollmacht zum Testen freigeschaltet.
Eine Vollversion für die Arbeit der Ortsgerichte wird es erstmalig für das Jahr 2010 geben. Diese wird rechtzeitig ausgeliefert, damit diese für den Praxiseinsatz zur Verfügung steht und der Anwender sich auf den Praxiseinsatz vorbereiten kann.
Weiterhin plant der WACKER VERLAG Einladungen zu Treffen vor Ort in den jeweiligen hessischen Amtsgerichtsbezirken, um das Programm vorstellen und erläutern zu können.
Bei der verfügbaren Demoversion handelt es sich um eine voll-lauffähige Version mit eingeschränktem Benutzerumfang.
Dabei sind das Einrichten Ihres Ortsgerichtes und Amtsgerichtes, die Wertermittlung nach der NHK 2000 und die Erstellung einer Vollmacht zum Testen freigeschaltet.
Diese Demoversion steht hier zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann sich diese Version online herunterladen und zum Testen installieren. Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Email-Adresse an und klicken auf den Button SENDEN.
Anschließend werden Sie auf die Seite zum Download weitergeleitet.
Sie können die Demoversion selbstverständlich vollständig deinstallieren.
Wichtiger Hinweis: Es werden durch das Programm keine Veränderungen am Betriebssystem vorgenommen. Wir möchten Sie gerne über weitere Aktualisierungen informieren. Daher bitten wir Sie um Angabe Ihres Namens und Ihrer Email-Adresse.
Diese Daten werden selbstverständlich nicht weitergegeben; Sie erhalten ausschließlich Produktinformationen des Wacker Verlages per Email zugesandt. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Sie können im unteren Feld noch eine Nachricht an den Wacker Verlag mitteilen.
Hintergrundinformationen zur neuen Verordnung zur Immobilienwertermittlung
Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) nach Maßgabe einiger Änderungen zuzustimmen. Damit wird die bisherige Wertermittlungsverordnung - WertV 88 - durch die ImmoWertVO 2009 abgelöst.
Angestoßen wurden diese Änderungen aufgrund der geänderten Rechtsprechung sowie den daraufhin folgenden gesetzlichen Neuregelungen zum Erbschaftsteuerrecht, die bereits zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind.
Danach sollen Immobilien bundesweit nach einem einheitlichen Standard bewertet und deren Wert ermittelt werden.
Die Erstellung von Gutachten und Schätzungsurkunden soll nach einem einheitlichen Muster erfolgen. Dieses ist in der ImmoWertVO 2009 entsprechend vorgegeben.
Diese Änderungen (Anwendung der neuen Bewertungsrichtlinien durch NHK 2005, WertR 2006 sowie ImmoWertVO 2009) betreffen direkt auch die Ortsgerichte in Hessen, die diese Vorgaben einzuhalten und umzusetzen haben. Damit diese Arbeiten möglichst einfach erledigt werden können, bietet der WACKER VERLAG das kombinierte PC-Praxisprogramm an.
Die ImmoWertV ist noch nicht in Kraft getreten; auch ist damit vor der Bundestagswahl am 27.09.09 nicht mehr zu rechnen.
Grund: Die ImmoWertV ist noch nicht rechtswirksam verabschiedet. Bund und Länder konnten bisher nicht die nach § 199 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmlichkeit herstellen.
Strittig ist insbesondere die Regelung, um wieviel Prozent die Werte der lagetypischen Grundstücke um den Bodenrichtwert schwanken dürfen.
Bund und Länder müssen sich demzufolge über einen neuen Verordnungsentwurf verständigen (ein Vermittlungsverfahren ist hierfür nicht vorgesehen). Mit
einem in Kraft treten der ImmoWertV ist deshalb vor der Bundestagswahl nicht mehr zu rechnen.